Artikel 50 KI-Verordnung: Kennzeichnungspflicht in der Praxis
Seit August 2026 gelten Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Was Anbieter und Betreiber markieren, offenlegen und nachvollziehbar dokumentieren müssen.
- Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die vor diesem Datum bereits im Markt waren, läuft eine Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026.
- Es gibt zwei getrennte Rollen mit unterschiedlichen Pflichten: Anbieter müssen technisch markieren, Betreiber müssen sichtbar offenlegen. Viele Organisationen sind beides zugleich.